Der Arzneimittelanhang ist ein Pflicht-Bestandteil des Pferdepasses. Im Arzneimittelanhang wird angegeben, ob ein Pferd als Nicht-Schlachttier oder als Schlachttier ausgewiesen ist. Wenn ein Pferd den Status "nicht zur Schlachtung bestimmt" hat, dann kann dieses nicht mehr rückgängig gemacht werden. Pferde, die "zur Schlachtung bestimmt" sind, dürfen nur Medikamente verabreicht bekommen, die für Tiere, die zur Lebensmittelgewinnung verwendet werden, zugelassen sind.