Als Berufsreiter kann zunächst jeder bezeichnet werden, der über 18 Jahre alt ist und seinen Lebensunterhalt zum Größtteil mit der Pferdeausbildung und/oder dem
Reiten bestreitet. Der Berufsreiter ist vom
Amateur bzw. Amateurreiter abzugrenzen. Um anerkannter Berufsreiter zu werden, muss man nach dem Schulabschluss eine dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Lehrbetrieb absolvieren und die anschließende Prüfung zum Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten mit Erfolg bestehen. In der
APO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist die Ausbildung zum Berufsreiter festgelegt.