Gewährsmängel sind Mängel, die den Gebrauch eines Pferdes behindern oder unmöglich machen. Dazu gehörten früher beispielsweise Koppen, Dummkoller oder Dämpfigkeit. In diesem Fall konnte das Pferd bis vor einiger Zeit an den Verkäufer zurückgegeben werden. Dieses hat sich mittlerweile geändert. Siehe dazu: Hauptmängel