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Hauptmängel
Als Hauptmängel oder Gewährsmängel wurde eine Gruppe von Pferdekrankheiten zusammengefasst, die bis zum 01.01.2002 Einfluss auf das Pferdekaufrecht nahm. Zu den Hauptmängeln zählten Dummkoller, Rotz, Dämpfigkeit, Kehlkopfpfeifen, Koppen und Mondblindheit. Bei Vorliegen einer dieser Krankheiten konnte das Pferd früher an den Verkäufer zurückgegeben werden. Dazu musste der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf des Pferdes eine der Erkrankungen feststellen. Diese Sonderregelung ging auf eine Regelung in einer alten Form des BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) zurück, die wiederum aus der Kaiserlichen Verordnung von 1899 hervorgegangen war. Heute - nachdem diese Sonderregelung gestrichen wurde - werden Pferde im Verkaufsrecht mit "Gegenständen" gleichgesetzt. Dafür muss der Verkäufer generell eine zweijährige Gewährleistung geben.
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