Im
Rahmen der Körung lassen
Richter einen
Hengst zur Zucht zu (
Deckerlaubnis). Bei der Körung werden die züchterischen Qualitäten des Hengstes beurteilt. Man spricht dann von einem gekörten Hengst. Die Durchführung von Körungen erfolgt durch die zuständigen Zuchtverbände / Zuchtvereine.
Daneben gibt es noch den Ausdruck angekört: Ein angekörter Hengst besitzt eine
Deckerlaubnis. Bei einem abgekörten Hengst wurde diesem die Deckerlaubnis seitens des Verbandes aberkannt. Abgekörte Hengste müssen laut EU-Gesetz nicht kastriert werden, weil ihnen die Deckerlaubnis entzogen wurde. Die Nachtzucht eines abgekörten Hengstes hat nur keinen Anspruch auf Papiere vom zuständigen
Zuchtverband.