Der Begriff Reitlehrer ist keine gesetzlich geschützte Bezeichnung für einen Beruf. Im Gegensatz dazu ist Pferdewirt eine offizielle Berufsbezeichnung in Deutschland, die entsprechend geschützt ist. Amateurreitlehrer und Ausbilder, die ähnlich durch die FN geprüft sind, verfügen über eine bestimmte fachliche Qualifikation in der europäischen Reitweise.