Kosten einer Reitbeteiligung

Unabhängig davon, ob man für sein Pferd eine Reitbeteiligung sucht, oder ob man selber als Reitbeteiligung ein fremdes Pferd nutzen will: die entstehenden Kosten für die Reitbeteiligung gehören zu den wichtigen Dingen, die vorab zwischen beiden Parteien geklärt werden müssen. Selbstverständlich muss man kein Geld für eine Reitbeteiligung nehmen und kann der Beteiligung sein Pferd auch kostenlos zur Verfügung stellen.

Wie hoch die Kosten für eine Reitbeteiligung angesetzt werden können, hängt mit verschiedenen Faktoren zusammen. So gibt es in Deutschland große regionale Unterschiede und die durchschnittlichen Kosten für eine Reitbeteiligung schwanken sehr stark. Wer als Pferdebesitzer eine Reitbeteiligung für sein Pferd sucht und sich Gedanken um den finanziellen Anteil der Reitbeteiligung macht, sollte sich zunächst einmal umhören, was in seiner Gegend allgemein so üblich ist. Zusätzlich sollte man noch ermitteln, welche Kosten überhaupt durch das Pferd entstehen.

Als zukünftige Reitbeteiligung sollten Sie sich ebenfalls über die für Ihre Region üblichen Kosten informieren. Weiterhin ist es in diesem Fall meistens auch wichtig zu wissen, was Reitunterricht auf Schulpferden kostet oder wie tief für ein Verleihpferd in die Tasche gegriffen werden muss.

Es ist Pferdebesitzern grundsätzlich zu empfehlen, einmal im Jahr Bilanz zu ziehen und zu ermitteln, welche Kosten im vergangenen Jahr durch das Pferd entstanden sind. Auf diese Weise kann man den Kostenfaktor Pferd besser einschätzen, weil man genau weiß, was man für das Pferd ausgegeben hat. Gleichzeitig hat man auch ein belegbares Argument für die Höhe der veranschlagten Kosten für die Reitbeteiligung.

Was kann in den Kosten für die Reitbeteiligung berücksichtigt werden?

Grundsätzlich können die Kosten für Hufschmied / Hufpfleger, Impfungen, Wurmkuren, Beritt, Futter / Zusatzfutter (sofern nicht in der Stallmiete enthalten), kürzlich angeschaffte Ausrüstungsgegenstände und die Stallmiete mit in die Ermittlung der Kosten für die Reitbeiteiligung einbezogen werden.

Kosten, die aufgrund von Verletzungen und Krankheiten des Pferdes entstanden sind, sollten nicht mit in die Kostenermittlung einfließen. Auch „persönliche“ Ausgaben des Pferdebesitzers für eigene Ausrüstung, Reitunterricht, Turnierstarts und Leckerlis für das Pferd sollten nicht anteilig auf die Reitbeteiligung abgewälzt werden.

Kosten für die Reitbeteiligung – Varianten

Es gibt in der Praxis verschiedene Varianten der Kostenteilung in Bezug auf die Reitbeteiligung, die mehr oder weniger verbreitet Anwendung finden:

1:1
Werden die Kosten für das Pferd 1:1 zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung aufgeteilt, addiert der Pferdebesitzer die Fixkosten, die pro Jahr für das Pferd anfallen auf. Anschließend werden die ermittelten jährlichen Kosten auf den Monat umgelet und dann 1:1 auf die Reitbeteiligung umgelegt. Nutzt die Reitbeteiligung das Pferd an drei Tagen in der Woche und der Pferdebesitzer hat eine durchschnittliche Belastung von 450€ pro Monat, so entfallen auf die Reitbeteiligung monatliche Kosten von 195€. Zur Berechnung werden die 450€ pro Monat durch 30 Tage geteilt, um an die Kosten pro Tag zu kommen (im Beispiel 15€). Außerdem nimmt man die Tage pro Woche multipliziert sie mit 52 Wochen (für ein Jahr) und teilt sie anschließend wieder durch 12 Monate, um auf die Tage pro Monat (hier im Beispiel: 3 x 52 : 12 = 13) zu kommen. Anschließend werden die Tageskosten mit den Tagen der Nutzung multipliziert, um den monatlichen Kostenanteil zu errechnen.

50:50
Teilweise wird zur Ermittlung der Kosten für die Reitbeteiligung nur die Stallmiete herangezogen und zu gleichen Teilen zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung geteilt. Kosten wie Hufschmied, Wurmkur, Impfungen u. ä. trägt der Pferdebesitzer beim 50:50 Kostenvariante für die Reitbeteiligung selber.

Stundenweise Abrechnung
Es gibt Pferdebesitzer, die sich ihr Pferd mit mehr als einer Reitbeteiligung teilen. Diese bevorzugen zur Kostenteilung meist eine stundenweise Abrechnung. Die Reitbeteiligung zahlt hierbei pro Tag, den sie das Pferd genutzt hat, einen vereinbarten Betrag, der zwischen 5€ und 20€ liegen kann. In diesem Fall ist eine genaue Abrechnung anhand der tatsächlichen Pferdenutzung möglich, was insbesondere bei diesbezüglich sehr ungenau getroffenen Vereinbarungen („zwei- bis dreimal in der Woche“) günstiger ist. Mit der stundenweisen Abrechnung läuft der Pferdebesitzer allerdings Gefahr, dass er u. U. rechtlich als Pferdevermieter angesehen werden könnte. Deshalb ist diese Kostenvariante nicht uneingeschränkt empfehlenswert.

Übernahme eines festlegten Kostenfaktors durch die Reitbeteiligung
Zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung kann auch festgelegt werden, dass die Reitbeteiligung die Kosten für das Pferd für einen bestimmten Bereich übernimmt. Dabei kann man sich auf einen fixen Pauschalbetrag einigen oder die Kosten variabel in Abhängigkeit zu den tatsächlich anfallenden Kosten für den festgelegten Bereich handeln. So können Pferdebesitzer und Reitbeteiligung beispielsweise vereinbaren, dass die Kosten für den Hufschmied oder Hufpfleger von der Beteiligung übernommen werden. Dazu kann der Pferdebesitzer entweder die durchschnittlichen Kosten, die im Jahr für Hufschmied / Hufpfleger anfallen, aufaddieren und auf den Monat umlegen oder aber die Rechnung von Hufschmied / Hufpfleger direkt an die Reitbeteiligung schicken lassen. Statt der Kosten für Hufschmied / Hufpfleger können auch die Kosten für Kraftfutter, Zusatzfutter oder Tierarzt von der Reitbeteiligung übernommen werden.

Arbeitskraft zum Ausgleich
Als Reitbeteiligung stellt man seine Arbeitskraft zur Verfügung und kann im Gegenzug das Pferd nutzen. Meist geht es dabei, um die Übernahme des Ausmistens oder ähnlicher wiederkehrender Tätigkeiten/Aufgaben in der Pferdehaltung. In der Praxis findet diese Variante meist bei Pferdebesitzern, die ihre Pferde in Eigenregie halten, Anwendung. Als Reitbeteilung muss man abschätzen, wie hoch der Zeitaufwand für die Aufgaben, die übernommen werden ist und in welcher Relation dieser zur Nutzung des Pferdes steht. Wenn einmal in der Woche geritten wird, dafür jedoch mehrere Boxen oder ein sehr großer Offenstall regelmäßig gemistet werden muss, passt das Verhältnis Aufwand und Nutzen schnell nicht mehr.

Die Kosten im Vertrag

Falls ein schriftlicher Vertrag zwischen Pferdebesitzer und Reitbeteiligung geschlossen wird, so werden darin auch die Kosten bzw. das Nutzungsentgelt erfasst. Bei einer unentgeltlichen Überlassung des Pferdes, erfolgt an dieser Stelle der Vermerk „Die Nutzung erfolgt unentgeltlich.“.

Abschließendes Fazit zu den Kosten für eine Reitbeteiligung

Letzten Endes kann bzw. darf eine Reitbeteiligung so viel kosten, wie sie einem persönlich wert ist. Wenn das Verhältnis zwischen Preis und Leistung stimmig ist, wird man sicherlich gerne bereit sein, dieses entsprechend zu zahlen.

Wenn sowohl Pferdebesitzer als auch Reitbeteiligung zufrieden sind, wird sich keiner übervorteilt fühlen.

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