Gnadenbrot

Mit dem Begriff Gnadenbrot wird die Versorgung eines invaliden oder alten Pferdes, das keine Leistung mehr erbringen kann, bezeichnet. Pferde erhalten das Gnadenbrot bis zu ihrem natürlichen Tod oder bis zum Eintreten eines schwerwiegenden Krankheitsbildes, wo eine Tötung des Pferdes aus tierschutzrechtlicher Sicht das einzige Mittel darstellt.

Pferdehalter, die ihren alten Pferden im letzten Lebensabschnitt, das Gnadenbrot gewähren und dafür die gleichen Kosten wie zu Leistungszeiten des Pferdes übernehmen, beweisen ein faires Verantwortungsbewusstsein dem Tier gegenüber.

Der Begriff Gnadenbrot ist für viele Menschen negativ behaftet, da er anmaßend, unzutreffend und überheblich ist. Das Pferd hat seinem Menschen vor Eintreten der Invalidität treue Dienste geleistet, wobei es teilweise auch eine dauerhafte Beeinträchtigung seiner Gesundheit und seines Wohlbefinden in Kauf genommen hat. Deshalb hat es auch ein Recht darauf, dass es im Alter angemessen versorgt wird.

Die Gestaltung eines artgerechten Lebensabends gehört im Sinne des Tierschutzes zu den moralischen Pflichten jedes Pferdehalters. Diesem Aspekt sollte man sich bei der Anschaffung eines Pferdes immer bewusst sein.

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