Kastration – Aus dem Hengst wird ein Wallach

Bei der Kastration handelt es sich um eine der ältesten und wohl am häufigsten getätigten Operation, die in der Veterinärmedizin an männlichen Haustieren durchgeführt wird. Dazu haben sich verschiedene Verfahren der Chirurgie bewährt.

Für die Kastration eines Hengstes gibt es verschiedene Gründe. So werden Hengste kastriert, weil Sie für die Zucht als nicht-geeignet erachtet werden oder aus bestimmten Gründen generell von der Zucht ausgeschlossen werden sollen. Eine Kastration kann auch medizinisch notwendig sein – beispielsweise im Falle von Hodenverdrehungen oder Hodentumoren. Daneben ist das Abstellen der typischen Hengstmanieren ein weit verbreiteter Beweggrund für die Durchführung einer Kastration. Kastrierte Hengste lassen sich leichter handeln und zeigen sich weniger temperamentvoll.

Man spricht nach der Kastration im Übrigen nicht mehr von einem Hengst, sondern von einem Wallach. Statt Kastration ist häufig auch vom Legen des Hengstes bzw. vom gelegten Hengst die Rede.

Durch die Kastration des Hengstes kommt es zu einer ausgeprägten Veränderung des Exterieurs. Insgesamt erreichen frühzeitig kastrierte Hengste nicht so eine imposante Erscheinung und ungeheure Ausstrahlung, die richtige Hengste auszeichnet. Es kommt zu einem reduzierteren Muskelaufbau. Wallache werden in der Regel etwas größer als Hengste, weil sich ihnen die Wachstumsfugen etwas später schließen.

Es gibt unterschiedliche Zeitpunkte, die für die Kastration eines Hengstes in Frage kommen. Welche Kastrationsmethode zum Einsatz kommt, steht in Abhängigkeit zum Temperament, Alter und Wert des Pferdes. Daneben spielt natürlich auch die Erfahrung und das Können des operierenden Tierarztes eine Rolle. Bei jeder Methode zur Kastration des Pferdes gibt es Vor- und Nachteile. Vor der Kastration muss der Besitzer des Pferdes über die Risiken der zur Anwendung kommenden Operationsmethode aufgeklärt werden.

Die Kastration kann am liegenden oder stehenden Pferd durchgeführt werden. Man unterscheidet außerdem zwischen dem unbedeckten und dem bedeckten Verfahren der Kastration. Wenn die unbedeckte Methode zum Einsatz kommt, wird der Hodensack mit allen Schichten bis auf den Hoden geöffnet. Bei der bedeckten Variante bleibt der Hoden noch vom dünnen Scheidenhautfortsatz umschlossen. Es wird bei diesem Verfahren also kein direkter Zugang zur Bauchhöhle eröffnet, wodurch bestimmte Komplikationen wie ein Darmvorfall durch den vollkommen geöffneten Hodensack vermieden werden können.

Hengste, die zwischen zwei und drei Jahren alt, also noch sehr jung sind, werden in der Regel im Stehen unter Anwendung der unbedeckten Methode kastriert. Diese Art der Operation ist kostengünstiger. Das Pferd erhält zunächst eine Sedierung zur Beruhigung und eine lokale Betäubung im Bereich der Hoden. Anschließend nimmt der Veterinär zwei Schnitte von etwa 10 Zentimetern Länge vor und legt die Hoden frei. Mithilfe einer sogenannten Fasszange werden die Hoden nun umgriffen und anschließend mit einer Spezial-Kastrationszange abgetrennt. Die Kastrationszange schneidet die Hoden ab und quetscht gleichzeitig dabei sowohl die zuführenden als auch die abführenden Blutgefäße ab, was die Gefahr größeren Nachblutens größtenteils reduziert. Die zurückbleibende Öffnung des Hodensackes ist groß genug, damit Sekrete ungehindert abfließen können.

Aufwand und Kosten halten sich bei der unbedeckten Kastration am stehenden Hengst gering. Außerdem kann auf diese Weise das Narkoserisiko umgangen werden. Diese Art der Kastration hat allerdings auch Nachteile. So können Nachblutungen nach dem Eingriff nicht ausgeschlossen werden und die Arbeit mit dem unter Umständen sehr temperamentvollen „Noch-Hengst“ kann durchaus gefährlich für den Operateur werden. Zudem besteht das zwar geringe aber doch vorhandene Risiko eines Darmvorfalls (Darmschlingen treten durch den geöffneten Hodensack aus der Bauchhöhle aus), welcher tödlich für das Pferd ausgehen kann.

Hengste, die bereits älter als drei Jahre alt sind, werden in der überwiegenden Anzahl der Fälle bedeckt und in Vollnarkose kastriert. Dabei kann die Operation sowohl im sterilen Klinikbereich als auch unter normalen Haltungsbedingungen in der Box bzw. auf der Weide. Bei dieser Art der Kastration liegt das Pferd und der Hodensack wird nicht vollkommen geöffnet. Um das Risiko von Nachblutungen weitgehend zu minimieren, wird der Samenstrang gequetscht und/oder mit einem sich auflösenden Faden abgebunden. Wie bei jeder Operation in Vollnarkose ist auch bei einer solchen Kastration das herkömmliche Narkoserisiko gegeben.

Bei beiden Kastrationsmethoden – also bei der bedeckten wie bei der unbedeckten Kastration – kann eine Infektion des durchtrennten Samenstranges auftreten, die zu einer Entzündung führt, welche wiederum eine sogenannte Samenstrangfistel nach sich zieht. Durch eine derartige Komplikation wird in der Regel eine erneute Operation des Pferdes in Vollnarkose notwendig, wobei der entzündete, eiternde Samenstrang entfernt wird.

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