Pferd-Lebensversicherung / Lebendtierversicherung

Bei der Pferde-Lebensversicherung bzw. Lebendtierversicherung für das Pferd handelt es sich im Gegensatz zur Pferdehaftpflichtversicherung um eine Versicherung, die nicht unbedingt vom Pferdehalter abgeschlossen werden muss. Der Unterschied zwischen einer Lebensversicherung für Menschen und einer Pferde-Lebensversicherung besteht darin, dass es sich bei der Pferde-Lebensversicherung bzw. Lebendtierversicherung für Pferde immer um eine reine Risiko-Versicherung handelt.

Die Pferde-Lebensversicherung stellt also keine Sparanlage dar. Durch den Abschluss einer Lebendtierversicherung für sein Pferd sichert man das finanzielle Risiko im Falle des Todes oder der Nottötung des Pferdes ab. Die ausgezahlte Versicherungssumme aus der Pferde-Lebensversicherung kann dann zur Anschaffung eines neues Pferdes oder zur Zucht eines Pferdes mit ähnlichen Blutlinien verwendet werden.

Die Gefahren, denen ein Pferd ausgesetzt ist, sind vielfältig gelagert. Dazu gehören Krankheit, Unfall, Verletzung auf der Koppel, Verletzung im Sport, Verletzung in der Zucht, Verletzung beim Transport, Verletzung durch Feuer/Brand, Verletzung durch Blitzschlag, Verletzung durch Diebstahl oder durch einen „gestörten Pferderipper“. Entsprechend dieser Bandbreite an potentiellen Gefahren, die individuell im Risiko noch ganz unterschiedlich einzustufen sind, kalkulieren die Pferdeversicherer ihre Versicherungstarife für die Pferde-Lebensversicherung, wobei das Alter des zu versicherten Pferdes und die gewünschte Höhe der Versicherungssumme ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Prämien für die Pferde-Lebensversicherung bzw. Lebendtierversicherung für das Pferd werden prozentual von der Versicherungsgesellschaft erhoben. Je nach Vertragswerk sind sie in monatlichen Beträgen oder einmal pro Jahr fällig und zu entrichten. Die Mindestlaufzeit für Pferde-Lebensversicherungen liegt bei einem Jahr.

Die Höhe des Prämiensatzes orientiert sich am Verwendungszweck des Pferdes. Bei Galopprennpferden zum Beispiel werden bei einem Rennpferd, das in Hindernisrennen eingesetzt wird, 12% des Pferdewertes pro Jahr für die Lebendtierversicherung des Pferdes fällig, während für ein Galopprennpferd, das nur in Flachrennen eingesetzt wird, lediglich eine Prämie von 4% des Wertes des Pferdes pro Jahr für die Lebensversicherung erhoben wird.

Daneben orientiert sich die Höhe der Versicherungsprämie bei den Lebendtierversicherungen für Pferde auch am Umfang der Versicherung. Sollen nur Tod bzw. Nottötung als Unfallfolge abgesichert werden oder soll die Versicherung auch das Todesrisiko als Folge von Krankheiten einschließen? Dabei muss bedacht werden, dass es einige Fälle gibt, die weder zum Unfall noch zur Krankheit gezählt werden. Dazu gehören beispielsweise Ataxie oder Herzschlag.

Das Sterberisiko eines Pferdes steigt mit seinem Lebensalter. Je älter das Pferd ist, desto größer ist das Risiko. Dementsprechend werden nur Pferde bis zu einem bestimmten Alter von den Versicherungsgesellschaften in eine Pferde-Lebensversicherung aufgenommen. Die meisten Versicherer nehmen Pferde nur bis zum elften Lebensjahr an. Einige Anbieter versichern auch Pferde bis zu einem Eintrittsalter von 15 Jahren in der Lebendtierversicherung. Pferde, die älter sind, werden von keinem Versicherer mehr angenommen. Das Pferdealter nimmt ebenfalls Einfluss auf die Prämienhöhe. So steigert sich die jährliche Prämie für die Pferde-Lebensversicherung ab dem zehnten Lebensjahr um jeweils 0,5% pro Lebensjahr über dem zehnten. Wenn jüngere Pferde versichert werden sollen, kommen einige Pferdeversicherer den Besitzern aber auch mit den Prämien entgegen und bieten günstiger Tarife für die Lebensversicherung an.

Die Versicherungssumme für eine Lebendtierversicherung für Pferde ergibt sich aus dem Marktwert des Pferdes entsprechend Leistung und Abstammung. Sollen Fohlen und Jährlinge mit einer Lebensversicherung abgesichert werden, werden die Abstammung und die Höhe der Decktaxe des Vaters zur Ermittlung des Wertes herangezogen.

Voraussetzung für den Abschluss einer Pferde-Lebensversicherung ist ein tierärztliches Gutachten, das für den Versicherer zufriedenstellend ausfällt.

Bevor Sie eine Pferde-Lebensversicherung bzw. Lebendtierversicherung für Ihr Pferd abschließen, sollten Sie die Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften miteinander vergleichen. Achten Sie unbedingt darauf, wie viel die Versicherung im Schadensfall auszahlt. Hier werden nicht immer 100% ausbezahlt, sondern oft auch nur 80%-70%.

Zuchtrisiken bei Pferden versichern

In vielen Pferde-Lebensversicherungen sind Zuchtrisiken mit eingeschlossen bzw. können Zuchtrisiken mit versichert werden. Zu den Zuchtrisiken gehören unter anderem die Unfruchtbarkeit von Deckhengsten, das Kastrationsrisiko bei Hengstfohlen, die Unfruchtbarkeit von Zuchtstuten. Auch gegen Frühgeburt, Totgeburt oder gegen den Verlust des Fohlens (kurz nach der Geburt verendetes Fohlen, das nicht lebensfähig war), kann man sich absichern. Man spricht dabei von einer Leibesfruchtversicherung, die als Inklusiveleistung oder Zusatzversicherung zur Lebensversicherung der Zuchtstute oder aber auch als Extraversicherung abgeschlossen werden kann.

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