Pferdehaftpflichtversicherung – Pferdehaftpflicht

Die Pferdehaftpflichtversicherung (auch: Pferdehalterhaftpflichtversicherung) ist anders als die Haftpflichtversicherung für das Auto bislang nicht von Gesetzgeber vorgeschrieben. Dennoch sollte kein Pferdebesitzer auf den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung bzw. einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde verzichten.

Mit dem Besitz und der Haltung des Fluchttier Pferdes gehen einige Risiken einher. Der finanzielle Schaden, der entstehen kann, wenn ein Pferd in Panik vom Reitplatz oder von der Koppel flüchtet und beispielsweise auf eine Straße läuft, wo es zu Unfällen und Chaos mit Sachschäden und Personenschäden kommt, nimmt sehr schnell ein normal kaum zu bewältigendes Ausmaß an. Damit Sie nicht in einer solchen Situation, zusätzlich zum möglichen Verlust Ihres Pferdes auch noch finanziell in den Ruin getrieben werden, sollten Sie unbedingt eine passende Pferdehaftpflichtversicherung für Ihr Pferd abschließen.

Neben dem beschriebenen Fall eines ausgebrochenen Pferdes und dem damit einhergehenden Risiko, können Pferde auch noch andere Schäden verursachen. Weitere Beispiele: Beim Ausritt kann das Pferd einen Flurschaden verursachen. Wenn Pferde in Panik geraten und randalieren, kann es zu Schäden an Pferdeanhängern oder Pferdeboxen kommen.

Die private Tierhalterhaftpflichtversicherung bzw. Pferdehaftpflichtversicherung ist in folgenden Fällen die richtige Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd:

  • Sie haben ein eigenes Pferd,
    das Sie ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen.
  • Sie haben ein eigenes Pferd, das Sie mit einer (mehreren) Reitbeteiligung(en) teilen. – Hier ist es teilweise erforderlich, dass die Reitbeteiligung(en) der Versicherungsgesellschaft namentlich genannt wird/werden – Das Fremdreiterrisko muss von der Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Es gibt viele Versicherungsgesellschaften, die eine Pferdehaftpflichtversicherung anbieten. Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie sich umfassend beraten lassen und die unterschiedlichen Angebote genau miteinander vergleichen.

Die einzelnen Tierhalterhaftpflichtversicherungen für Pferde unterscheiden sich in der Deckungssumme und in den Risiken, die versichert werden. Bei den Deckungssummen wird nach Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden unterschieden. Die Deckungssummen sollten hierbei nicht zu niedrig angesetzt sein.

Welche Risiken werden durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für das Pferd versichert? Mögliche Leistungen, die eine Pferdehaftpflichtversicherung bieten kann:

  • Fohlen – beitragsfreie Mitversicherung
  • Versicherungsschutz für Mietsachschäden
  • Versicherungsschutz für Mietsachschäden
    an geliehenen privat genutzten Pferdeanhängern
  • Mitversicherung von Flurschäden
  • Versicherungsschutz bei Turnierteilnahmen u. ä.
  • Versicherung Kutschenrisiko
  • Versicherung privates Fremdreiterrisiko
    Wichtig bei Reitbeteiligungen – hier gibt es Versicherungsgesellschaften, die das private Fremdreiterrisiko nur versichern, wenn das Pferd unentgeltlich überlassen wird
  • Versicherngsschutz, wenn ohne Sattel und mit gebissloser Zäumung geritten wird

Die Details zu den einzelnen Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung sollten Sie genau in Erfahrung bringen, damit Sie sich für alle Eventualitäten richtig absichern und möglichen Schadensfällen, die durch das Pferd verursacht werden, auch wirklich mit der Gewissheit gut versichert zu sein, begegnen können.

Achten Sie insbesondere darauf, dass der Versicherungsschutz durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung für das Pferd auch wirklich auf Ihre konkreten Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist. Eine kostenlose Mitversicherung des Fohlens bringt Ihnen nur wenig, wenn Sie nicht beabsichtigen ein Fohlen zu ziehen. Wird in der Pferdehaftpflichtversicherung das Risiko des Reitens ohne Sattel mit gebissloser Zäumung ausgeschlossen und Sie bevorzugen diese Art des Reitens, bringt Ihnen das genauso wenig. Also genau aufpassen, Leistungen studieren und passendes Angebot für die Pferdehaftpflicht auswählen.

Die Versicherungsgesellschaften ändern ihre Versicherungsbedingungen von Zeit zu Zeit. Wenn Sie bereits Versicherungskunde sind, sind Sie nicht automatisch von prämienfreien Verbesserungen des Versicherungsschutzes betroffen. Es gibt jedoch Versicherer, die eine so genannte Innovationsklausel in ihren Verträgen vorsehen. In diesem Fall profitieren Sie als Bestandskunde automatisch von Verbesserungen, die durch Änderungen der Versicherungsbedingungen entstehen. Werden die Versicherungsbedingungen so geändert, dass sich der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung verschlechtert, so hat dieses jedoch keinerlei Auswirkung auf Ihren bestehenden Vertrag und Versicherungsschutz.

Sonderfall: Berufliche / Gewerbliche Pferdehaltung

Wenn Sie aus beruflichen Gründen, gewerblichen Gründen oder zur Deckung Ihres eigenen Unterhalts ein Pferd oder mehrere Pferde halten, sollten Sie in Abhängigkeit von Ihrer Situation entweder eine Betriebshaftpflichtversicherung für Reitbetriebe, Zuchtbetriebe und Pensionsbetriebe oder eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung abschließen.

Sonderfall: Reitlehrer

Reitlehrer in Festanstellung, die ein Pferd nutzen, werden versicherungstechnisch in der Regel über ihren Arbeitgeber abgesichert. Als freiberuflicher Reitlehrer in Vereinen, übernimmt meistens die Landessportversicherung den Versicherungsschutz, wenn man dort als Reitlehrer gemeldet ist. Zusätzlich ist hier der Abschluss einer Reitlehrerhaftpflicht empfehlenswert.

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