Geländereiten

Das entspannte Ausreiten im Gelände wird als Geländereiten bezeichnet. Beim Geländereiten sind Pferd und Reiter allerdings alles andere als „vogelfrei“. Es ist wichtig, einige Regeln einzuhalten, wenn man im freien Gelände und/oder auf der Straße unterwegs ist. Von besonderen Bedeutung beim Geländereiten ist die Rücksichtnahme auf fremdes Eigentum und Felder.

Reiter dürfen auf Straßen, Reitwegen und einigen anderen freien Geländen reiten. Wenn man in einem unbekannten Gebiet ausreiten will, sollte man sich vorher erkundigen, ob man eine Erlaubnis des Landeigentümers benötigt. Gelegentlich kommt es vor, dass man beim Geländereiten an Tore kommt. Nachdem man diese mit seinem Pferd passiert hat, muss man sie wieder sicher schließen. Allgemein wird empfohlen, im Gelände darauf zu verzichten, über Tore, Hecken und Gräben zu springen.

Ausreiten auf der Straße sollte man nur mit Pferden, die verkehrssicher sind. Wann immer die Möglichkeit besteht, sollte man neben dem Asphalt auf dem Grünstreifen reiten. Damit man von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen wird, sollte man Reitkleidung mit Reflektoren tragen. Außerdem gibt es Pferdedecken zum Ausreiten mit Reflektoren und weitere reflektierende Sicherheitsausrüstungsgegenstände für Pferd und Reiter.

Für Pferd und Reiter gilt die Straßenverkehrsordnung. Sie sind mit anderen Fahrzeugen gleichgestellt. Wenn man beim Geländereiten auf der Straße die Richtung ändern will, so muss man diese Richtungsänderung mit der Hand anzeigen. Reiter dürfen Radwege und Fußwege nicht benutzen.

Beim Geländereiten in der Gruppe müssen die Reiter hintereinander reiten.

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