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Pulsgrenzwert

In der Regel hat der Pulsgrenzwert beim Pferd einen Wert von 64 Schlägen pro Minute. Im Rahmen eines Distanzrittes werden die PAT-Werte inklusive des Pulsgrenzwertes bei der Voruntersuchung, Rittunterbrechungen und der Nachuntersuchung überprüft. Falls bei einer derartigen Kontrolle Puls, Atmung und Ruhepuls nicht innerhalb der festgelegten Werte liegen, erhält der Reiter Strafpunkte. Wenn binnen eines Zeitraums von 20 Minuten der Grenzwert nicht erreicht wird, werden Pferd und Reiter vom Distanzritt ausgeschlossen.